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Solarförderung in Freiburg 2026: Pronovo, die Meldung an die Gemeinde und die Steuern

24. Juli 2026 · SOLARSPLIT

Das Freiburger Amt für Energie sagt es ohne Umschweife: Die finanziellen Förderungen für Photovoltaikanlagen werden zentral von Pronovo verwaltet. Also keine kantonale Förderung für die Module, dafür ein einfacher Rahmen, ein Steuerabzug und seit 2026 ein vereinfachtes Meldeverfahren, das Wochen spart. Hier die vollständige Übersicht.

Die Basis: die Einmalvergütung von Pronovo

Der Bund zahlt nach der Inbetriebnahme 360 Franken pro kWp bis 30 kWp und 300 Franken pro kWp darüber, für eine auf ein bestehendes Dach aufgesetzte Anlage. Der Grundbeitrag von 200 Franken bleibt nur unter 5 kW bestehen. Für 10 kWp rund 3’600 Franken. Integrierte Anlagen, steile Neigungen und Höhenlage erhalten einen Bonus. Die Ansätze werden jedes Jahr überprüft, massgebend ist der Tarifrechner von Pronovo am Tag des Gesuchs, und die Auszahlung erfolgt mehrere Monate später.

Was der Kanton unterstützt, und was nicht

Das Freiburger Gebäudeprogramm finanziert die Wärmedämmung, Gesamtsanierungen und den Heizungsersatz. Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zahlt es 3’500 Franken plus 150 Franken pro kW thermischer Leistung, und 5’000 Franken plus 300 Franken pro kW für eine Erdsonde. Diese Förderungen werden beim Kanton vor den Arbeiten beantragt. Die Photovoltaik gehört nicht dazu, ein kombiniertes Projekt aus Wärmepumpe und Solaranlage erhält also beide Förderungen, von zwei verschiedenen Stellen.

Der Kanton unterstützt auch Gemeinden, die energiepolitische Massnahmen umsetzen, und einige Gemeinden geben eine Solarförderung weiter. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, vor der Unterschrift.

Neu 2026: die Meldung an die Gemeinde, dreissig Tage vorher

Seit dem 1. Januar 2026 braucht eine genügend angepasste Solaranlage auf einem Dach, und neu auch an einer Fassade, im Kanton Freiburg keine Baubewilligung mehr. Sie muss dreissig Tage vor den Arbeiten der Gemeinde gemeldet werden. Ein seriöser Freiburger Installateur plant diese Frist ein, und das ist eine Frage, die Sie vor der Unterschrift stellen sollten, denn eine vergessene Meldung verzögert die Inbetriebnahme, damit Pronovo, damit den Steuerabzug.

Der Steuerabzug

Bei einem bestehenden Gebäude werden die Nettokosten der Anlage, nach Abzug der Einmalvergütung, im Jahr der Zahlung als Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Für einen Freiburger Haushalt mit einem gewöhnlichen Grenzsteuersatz ist das oft ein Betrag in derselben Grössenordnung wie Pronovo. Bei einem Projekt, das über zwei Jahre abgerechnet wird, klären Sie das mit Ihrem Treuhänder.

Zwei kostenlose Instrumente, die der Kanton empfiehlt

Freiburg verweist seine Eigentümer auf den Solar-Offerten-Check von EnergieSchweiz, eine kostenlose Analyse einer Offerte, und auf seine Seite zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, nützlich, sobald ein Mehrfamilienhaus oder eine Stockwerkeigentümergemeinschaft ihre Produktion teilen will. Zu diesem letzten Punkt erklärt unser Leitfaden ZEV und LEG beide Modelle in verständlicher Sprache.

Die Reihenfolge der Schritte

  1. Heizungsförderung oder Gemeindeförderung: Gesuch bewilligt vor den Arbeiten.
  2. Meldung an die Gemeinde dreissig Tage vor Baubeginn.
  3. Pronovo nach der Inbetriebnahme, mit dem Anschlusszertifikat.
  4. Nettorechnung in der Steuererklärung des Zahlungsjahres.

Die kostenlose Online-Studie von SOLARSPLIT berechnet die Einmalvergütung für Ihr Dach und lässt danach die Installateure gegeneinander antreten, mit Offerten, die nach denselben Kriterien bewertet werden, und einem Berater, der die Unterschiede erklärt.

Und Ihr Dach, was ist es wert?

Die Simulation ist kostenlos und online, auf Basis der öffentlichen Gebäudedaten.

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