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Solarförderung im Kanton Waadt 2026: Bund, Kanton, Gemeinde

10. Juni 2026 · SOLARSPLIT

Oft liest man, «der Kanton Waadt fördert Solaranlagen mit 30 %». Das ist eine Verwechslung mit dem Gebäudeprogramm, das Wärmedämmung und Heizungsersatz unterstützt, nicht Photovoltaikmodule. Beim Solarstrom kommt das Geld zuerst vom Bund, manchmal von der Gemeinde, und vom Kanton in einem einzigen genau umrissenen Fall. Hier, was 2026 gilt.

Pronovo, die Basis aller Waadtländer Projekte

Die Einmalvergütung des Bundes beträgt 360 Franken pro kWp bis 30 kWp, darüber 300 Franken pro kWp, für eine auf ein bestehendes Dach aufgesetzte Anlage. Der Grundbeitrag von 200 Franken gilt nur noch für Anlagen unter 5 kW. Boni gibt es für dachintegrierte Anlagen, für steile Neigungen und für die Höhenlage. Bei 10 kWp können Sie mit rund 3’600 Franken rechnen.

Das Gesuch wird nach der Inbetriebnahme eingereicht, mit dem Nachweis des Netzanschlusses, in der Regel durch den Installateur. Die Ansätze ändern sich von Jahr zu Jahr, massgebend ist der Tarifrechner von Pronovo am Tag des Gesuchs.

Die kantonale Förderung: nur für geschützte Bauten

Der Kanton Waadt hat eine Förderung «Solaire photovoltaïque et patrimoine» für geschützte Bauten, bei denen die Denkmalschutzauflagen die Anlage stark verteuern. Sie deckt 40 % der Gesamtkosten, bis zu 50’000 Franken, für eine dachintegrierte Anlage mit mindestens 2 kW. Steht Ihr Haus unter Schutz oder ist es im Inventar eingetragen, ist das ein Dossier, das Sie vor jeder Offerte eröffnen sollten.

Für die übrigen Gebäude gibt es keine direkte kantonale Förderung für die Module. Der Kanton unterstützt hingegen den Ersatz einer Heizung durch eine Wärmepumpe, ein Projekt, das sich gut mit Solarstrom verbindet, mit einer Pauschale von 5’000 Franken für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Wohnbereich und 7’500 Franken für eine Erdsonde.

Die Gemeinden, einzeln zu prüfen

Mehrere Waadtländer Gemeinden zahlen ihre eigene Photovoltaikförderung, von einigen hundert bis über tausend Franken je nach Gemeinde und Leistung. Der Kanton führt auf vd.ch eine Liste der Gemeindeförderungen, und die Regel ist überall dieselbe: Das Gesuch geht an die Gemeinde, vor den Arbeiten, und eine bereits montierte Anlage erhält nichts.

Der Steuerabzug

Bei einem bestehenden Gebäude werden die Nettokosten der Anlage, nach Abzug der Förderbeiträge, im Jahr der Rechnung als Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Für viele Haushalte ist das eine Unterstützung in derselben Grössenordnung wie Pronovo. Klären Sie mit Ihrem Treuhänder, ob sich eine grosse Rechnung auf zwei Jahre verteilen lässt.

Der Zeitplan, der den Unterschied macht

  • Kantonale und kommunale Förderung: Gesuch bewilligt, bevor der erste Hammerschlag fällt. Der Kanton schreibt es schwarz auf weiss, keine Förderung wird gewährt, wenn die Arbeiten begonnen haben.
  • Pronovo: nach der Inbetriebnahme, nie davor.
  • Steuern: im Jahr der Zahlung.

Erst eine Offerte unterschreiben und dann nach Förderungen suchen, das ist der klassische Fehler. Die kostenlose Online-Studie von SOLARSPLIT beziffert die Einmalvergütung für Ihr Dach, bevor die Installateure in den Wettbewerb treten, und der Ablauf eines Projekts ordnet jeden Schritt dem richtigen Zeitpunkt zu.

Und Ihr Dach, was ist es wert?

Die Simulation ist kostenlos und online, auf Basis der öffentlichen Gebäudedaten.

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